Pflegegeld beantragen – was müssen Sie wissen?

Möchten Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger Pflegegeld beantragen? Dann ist zunächst erforderlich, dass die Pflegebedürftigkeit festgestellt und ein entsprechender Pflegegrad zugeordnet wurde. Dies ist zum einen notwendig, um den Anspruch zu legitimieren. Zum anderen unterscheidet sich die Höhe des Pflegegeldes bei den verschiedenen Pflegegraden. Je Kalendermonat beträgt das Pflegegeld bei:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro (kein Anspruch)
  • Pflegegrad 2: 332 Euro
  • Pflegegrad 3: 573 Euro
  • Pflegegrad 4: 765 Euro
  • Pflegegrad 5: 947 Euro

Quelle

Die Antragstellung für das Pflegegeld im Überblick

  • Teilen Sie der Pflegekasse mit, dass Sie sich in einen Pflegegrad einstufen lassen möchten.
  • Sie erhalten einen Antrag, der dazu dient, die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Dieser wird im Anschluss geprüft.
  • Der sogenannte medizinische Dienst der Krankenkasse oder ein beauftragter Gutachter überprüft das Maß der Pflegebedürftigkeit, indem er den Antragssteller in seinem Zuhause besucht und untersucht.
  • Ist die Zuordnung zu einer der fünf Pflegegrade erfolgt, erhalten Sie spätestens 5 Wochen nach Antragseingang eine entsprechende Mitteilung. Danach haben Sie einen Anspruch darauf, Leistungen wie das Pflegegeld zu beantragen.

Wichtiger Hinweis zum Pflegegeld

Wurde bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen die Pflegebedürftigkeit festgestellt und ein Pflegegrad zugeordnet, sollten Sie den Antrag auf Pflegegeld zügig stellen.

Dieses wird erst ab dem Tag der Antragsstellung und nicht rückwirkend gewährt. Daher empfehlen wir spätestens drei Wochen nach der Feststellung der Pflegebedürftigkeit dieses zu beantragen.

So beantragen Sie ihr Pflegegeld – Schritt für Schritt

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie dafür einen entsprechenden Antrag stellen. Pflegegeld können Sie dann beantragen, wenn Sie einem der fünf Pflegegrade zugeordnet sind und zu Hause gepflegt werden.

  1. Voraussetzungen
  • Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger sind mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet.
  • Der Antragssteller hat innerhalb der vergangenen zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang in die Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat) eingezahlt. Bei pflegebedürftigen Kindern muss mindestens ein Elternteil diese Voraussetzung erfüllen.
  • Die Pflege findet im eigenen Zuhause statt.
  • Eine nicht-professionelle Pflegeperson führt die Pflege durch. Dabei kann es sich um nahestehende Angehörige, Freunde, Nachbarn oder ehrenamtlich tätige Personen handeln. Auch 24-Stunden-Pflegekräfte* können dazu zählen.
  1. Vorgehensweise in der Antragsstellung

Dieser muss immer vom Pflegebedürftigen selbst oder durch einen von ihm schriftlich Bevollmächtigten gestellt werden. Anschließend ist der Antrag bei der zuständigen Pflegekasse einzureichen. Dabei handelt es sich um diejenige, die bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen angegliedert ist.

  • Der Antrag kann formlos durch ein kurzes Schreiben oder einen Anruf bei der Pflegeversicherung gestellt werden.
  • Die Pflegekasse sendet dem Antragsteller ein Formular zu.
  • Dieses füllt er bzw. der schriftlich Bevollmächtigte aus.
  • Das ausgefüllte Pflegegeld-Formular wird zurück an die Pflegekasse geschickt.

Die Formulare für die Antragstellung können Sie der zuständigen Pflegekasse bei der Krankenkasse, bei der Sie versichert sind, kostenlos herunterladen.

  1. Nach der Bewilligung

Sobald die Pflegekasse den Antrag bewilligt hat, überweist sie den Betrag, der Ihnen bzw. Ihrem pflegebedürftigen Familienmitglied aufgrund des zugeordneten Pflegegrades zusteht. Auf die gleiche Weise können Sie auch vorgehen, wenn Sie Pflegesachleistungen oder andere Unterstützungsmaßnahmen aus der Pflegeversicherung beantragen möchten.

Allerdings wird das Geld für die Pflegesachleistung nicht auf Ihr Konto überwiesen. Dieses erhält der ambulante Pflegedienst direkt von der Pflegekasse, da der Pflegedienst seine erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Verwendungsmöglichkeiten des Pflegegeldes

Wenn der Antrag auf Pflegegeld bewilligt ist, können die Zuwendungen grundsätzlich frei eingesetzt werden. Das bedeutet, dass der Pflegebedürftige zum Beispiel das Geld verwenden kann, um pflegende Angehörige zu entlohnen.

Alternativ kann damit auch ein Teil der Kosten für eine Pflegekraft gedeckt werden.

Tipps zum Erhalt des Pflegegeldes

Antragsstellung

Der Antrag muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Diese ist mit der Krankenkasse verknüpft, weshalb sich der Pflegebedürftige normalerweise an seine Krankenkasse wenden muss. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte.

Antragsform

Wenn Sie einen Antrag stellen, ist dies grundsätzlich formlos per Telefon oder E-Mail möglich. Auch wenn dafür kein Formular notwendig ist, empfiehlt es sich dennoch dies in Schriftform zu tun, um bei eventuellen Unstimmigkeiten Beweise vorlegen zu können.

Alternative Antragsstellung

Möchten Sie Pflegegeld beantragen, können Sie auch zu einem Pflegestützpunkt gehen oder einen Hausbesuch anfordern, der durch den Pflegeberater organisiert wird.

Antragsteller

Sollen Leistungen wie das Pflegegeld beantragt werden, muss dies immer durch den Pflegebedürftigen und nicht durch die Angehörigen oder die Pflegeperson erfolgen. Ist dies nicht möglich, kann dafür eine Vollmacht erstellt werden.

Pflegegeld beantragen – Linktipps

Pflegegeld ist wichtig, um gute Pflege auch finanzieren zu können. Doch wer bekommt eigentlich Pflegegeld und wann lohnt sich der Antrag? Hier finden Sie wichtige Linktipps rund um den Antrag des Pflegegelds.

 

Finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause

Dies sind die Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit. Sie haben sich dafür entschieden, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen? Dann erfahren Sie auf dieser Webseite, wie Sie das Pflegegeld beantragen, wie Sie Pflegedienste finden und wie Sie Pflegesachleistungen nutzen. Auch die Urlaubs- und Krankheitsvertretung (Verhinderungspflege) werden angesprochen.

www.bundesgesundheitsministerium.de

 

Der Pflegegeldrechner

Vielleicht suchen Sie nach einer ganz pragmatischen Hilfe? Sie möchten im Vorfeld ermitteln, mit welchem Pflegegeld Sie als Unterstützung für die häusliche Pflege rechnen können? Dann sei Ihnen der Link zum Pflegegeldrechner der Bahn BKK empfohlen. Hier bekommen Sie einen Einblick in die Pflegegeld- und Sachleistungen entsprechend der fünf Pflegegrade.

www.bahn-bkk.de

 

Tipps für die Pflegebegutachtung

Bevor Leistungen der Pflegeversicherung ausgezahlt werden, erfolgt eine Pflegebegutachtung. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich im Vorfeld auf den Besuch des MDK gut vorbereiten. Welche Fragen kommen auf Sie zu? Wie sollten Sie die Selbsteinschätzung beantworten? Wo findet die Begutachtung statt und wer sollte daran teilnehmen? Viele wertvolle Tipps zum Thema bekommen Sie auf der folgenden Infobroschüre des Sozialverbands VdK.

www.vdk.de

Jens Meyer

Jens Meyer

Geschäftsführer

Jens Meyer ist Experte für häusliche Pflege. In diesem redaktionell geprüften Beitrag teilt er sein umfassendes Wissen.

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