Pflegegrad 1 – Definition und Leistungen mit Fallbeispiel
Als eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ ist Pflegegrad 1 definiert. Um den Pflegegrad festzustellen, nutzt der Medizinische Dienst das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Mit diesem werden Punkte in sechs Bereichen vergeben, maximal sind 100 Punkte möglich. Pflegegrad 1 liegt bei einer Punktzahl zwischen 12,5 und unter 27 Punkten vor. Menschen mit Pflegegrad 1 sind im Alltag und bei der Körperpflege noch weitgehend selbstständig, benötigen aber in einzelnen Bereichen Unterstützung.1
Inhaltsverzeichnis
Polnische Pflegekraft. Bildnachweis: 697079101 – Photographee.eu/shutterstock.com
Zur eventuellen Abschaffung des Pflegegrads 1
Im September 2025 veranlasste die Bundesregierung eine Prüfung, ob der Pflegegrad 1 abgeschafft werden sollte, um der Finanzierungslücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung entgegenzuwirken. Als dies öffentlich wurde, hagelte es Kritik, unter anderem vom Sozialverband VdK, der kommentierte:
„Die Vorschläge zeugen von extremer Strenge gegenüber den Schwachen und Schwächsten unserer Gesellschaft und Ignoranz gegenüber den Realitäten in unserem Lande.“2
Die Kritik zeigte Wirkung, die Streichung des Pflegrads 1 ist inzwischen keine Option mehr, er wird nicht abgeschafft, sondern bleibt erhalten. Allerdings ist eine Reform des Pflegrads 1 geplant: Die Vergabe- und Überprüfungsbestimmungen sollen angepasst und Leistungen umgeschichtet werden. Wie genau das aussehen wird, ist aktuell, im März 2026, noch nicht entschieden.3
Leistungen beim Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel
Wer in den Pflegegrad 1 eingestuft wird, dem stehen ein monatlicher Entlastungsbetrag und weitere Leistungen zu. Der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 beläuft sich auf bis zu 131 Euro im Monat. Er ist zweckgebunden und darf nur für bestimmte Leistungen eingesetzt werden, die für alle Pflegegrade gleich sind, aber es gibt eine Besonderheit bei Pflegegrad 1: Hier darf er auch für die Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung von ambulanten Pflegediensten genutzt werden. Dazu zählen etwa Hilfe bei der Körperpflege oder beim Toilettengang, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme oder Übungen zur Förderung der Beweglichkeit.4
Für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 monatlich bis zu 42 € zu, zudem haben sie Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel und gegebenenfalls notwendige Wohnraumanpassungen werden bezuschusst. Darüber hinaus können Menschen mit Pflegegrad 1 im Monat bis zu 53 € für digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen erhalten. Digitale Pflegeanwendungen sind geprüfte Apps oder Webanwendungen, die dabei helfen, die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu erhalten und zu fördern.5
Gibt es beim Pflegegrad 1 eine Geldleistung für Angehörige?
Liegt bei einer pflegebedürftigen Person Pflegegrad 1 vor, ist keine Geldleistung für Angehörige bei der Pflege zu Hause vorgesehen. Das sogenannte Pflegegeld, das dafür genutzt werden kann, wird erst ab Pflegegrad 2 gezahlt. Neben der Möglichkeit, pflegende Angehörige mit einer Geldleistung zu unterstützen, fehlt bei Pflegegrad 1 außerdem die Möglichkeit, die Kosten für Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst erstattet zu bekommen.6
Kann ich mit Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe abrechnen?
Menschen mit Pflegegrad 1 können ihr Leben noch weitgehend selbstständig gestalten, brauchen aber in einzelnen Bereichen Hilfe. Das kann der Haushalt sein, größere Reinigungsarbeiten können nicht mehr allein bewältigt werden, das Bücken vor der Waschmaschine oder längeres Stehen fällt schwer. Mit Pflegegrad 1 sollten auch keine Arbeiten mehr verrichtet werden, bei denen ein Sturzrisiko besteht. Wenn diese Aufgaben nicht von Angehörigen oder Freunden übernommen werden können, kann eine Haushaltshilfe unterstützen.
Für die Finanzierung einer Haushaltshilfe kann der Entlastungsbetrag genutzt werden. Wichtig dabei ist, einen nach Landesrecht zugelassenen Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen zu wählen. Denn nur dann können Sie eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag abrechnen. Auch andere Arbeiten können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, allerdings unterscheiden sich die Vorgaben im Landesrecht der Bundesländer teils. In manchen Bundesländern können zum Beispiel auch Gartenarbeiten über den Entlastungsbetrag erstattet werden, in anderen dagegen nicht. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Dienstleistung über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann oder nicht.7
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Ein Fallbeispiel für Pflegegrad 1
Es gibt viele Möglichkeiten, die Leistungen der Pflegekasse bei Pflegerad 1 zu kombinieren. Entscheidend ist, die individuellen Bedürfnisse der zu pflegenden Person zu beachten. Wird in einem bestimmten Fall vorwiegend eine Haushaltshilfe gebraucht, kann dafür der Entlastungsbetrag genutzt werden. Denken Sie daran, auch den übrigen Betrag zu nutzen, wenn nach Abrechnung der Haushaltshilfe noch etwas übrig ist. Zum Beispiel für die Leistungen eines ambulanten Pflegediensts, für Betreuungsangebote oder für Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege.
Zusätzlich zum Entlastungsbetrag stehen Ihnen mit Pflegegrad 1 monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Inkontinenzartikel und Desinfektionsmittel. Werden die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch über einen Vertragspartner der Pflegekasse bezogen – das kann ein Sanitätshaus oder eine Apotheke sein –, ist eine direkte Abrechnung möglich. Aber auch der Einkauf von Pflegehilfsmitteln in der Drogerie wird erstattet, reichen Sie einfach die Belege bei der Pflegekasse ein.
Nachdem Sie entschieden haben, wofür Sie den Entlastungsbetrag und den Betrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nutzen, könnte man einen Blick auf digitale Pflegeanwendungen werfen – wenn denn schon welche zugelassen wären. Die Kriterien für die Zulassung sind streng, noch gibt es keine App, die das Verfahren gemeistert hat. Es wird erwartet, dass Mitte 2026 die ersten Apps quasi in eine Probephase kommen, die Nutzung kann erstattet werden. Sie werden dann auf der Seite des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlicht.8
Neben all den Beträgen für wiederkehrende Kosten können Sie außerdem die Kostenübernahme für bauliche Maßnahmen beantragen, falls diese aufgrund des Eintritts der Pflegebedürftigkeit notwendig sind. Bis zu 4180 Euro je Maßnahme werden übernommen – zum Beispiel, um einen Treppenlift oder im Bad eine ebenerdige Dusche und Haltegriffe einzubauen. Auch die Kosten für technische Hilfsmittel übernimmt die Krankenkasse, wenn Bedarf besteht, oder sie stellt sie leihweise zur Verfügung. Unter technische Hilfsmittel fallen Rollstühle, Pflegebetten, Toilettenstühle, Waschsysteme, Herdwächter, Anti-Dekubitus-Matratzen, Hausnotrufsysteme und anderes mehr.9
So können Sie Pflegegrad 1 beantragen
Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie selbstständig einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, und zwar über Ihre Krankenkasse. Viele Krankenkassen bieten inzwischen ein Onlineformular an, um einen Antrag auf Feststellung des Pflegegrads zu stellen. Sie können aber auch ein Formular anfordern, per Telefon oder formlos per E-Mail. Oder suchen Sie eine Filiale Ihrer Krankenkasse auf, dort können Sie auch Hilfe beim Ausfüllen erhalten. Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung, anhand derer die Einstufung in einen Pflegegrad vorgenommen wird.9
Quellen
1 Vgl. https://www.dmrz.de/wissen/lexikon/n/neues-begutachtungsassessment-nba, https://www.pflegedienst-hessen-sued.de/lexikon/neues-begutachtungsassessment-nba/, https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/fragen-und-antworten.html
3 Vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-09/pflegegrad-pflegestufe-1-abschaffung-streichung-pflegereform, https://www.finanz.de/news/artikel-10525/, https://www.korian.de/ratgeber-magazin/die-diskussion-um-dem-pflegegrad-1/
4 Vgl. https://www.dmrz.de/wissen/ratgeber/pflegegrad
5 Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/digitale-pflegeanwendungen, https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home
6 Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/leistungen-bei-pflegegrad-1
7 Vgl. https://www.dmrz.de/wissen/ratgeber/entlastungsbetrag, https://www.dmrz.de/wissen/lexikon/pflege-das-ist-entlastungsleistung-und-so-ist-diese-zu-erhalten
8 Vgl. https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/_FAQ/DiPA/faq-liste.html?nn=1261776

Jens Meyer
Geschäftsführer
Jens Meyer ist Experte für häusliche Pflege. In diesem redaktionell geprüften Beitrag teilt er sein umfassendes Wissen.

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