24 Stunden Pflege – Weil das Zuhause zählt
Ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden – auch bei Pflegebedarf – ist für viele ein Herzenswunsch. Unsere 24-Stunden-Pflege macht das möglich: Erfahrene Pflegekräfte betreuen den Pflegebedürftigen im Haushalt und begleiten diesen zuverlässig durch den Alltag.
Inhalt 24-Stunden-Pflege
„Der Wunsch des Menschen nach umfassender Pflege in vertrauter Umgebung, muss immer finanzierbar sein.“
Jens Meyer, Geschäftsführer Deutsche Seniorenbetreuung
Wir, die Deutsche Seniorenbetreuung, sind seit unserer Gründung im Jahr 2004 auf die 24 Stunden Pflege im eigenen Zuhause spezialisiert. In den letzten zwei Jahrzehnten haben wir erfolgreich mehr als 50.000 Pflegekräfte vermittelt. Als erfahrener Partner stehen wir rund um das Thema „24-Stunden-Pflege“ immer an Ihrer Seite – von Ihrer ersten Anfrage bei uns über den gesamten Zeitraum der Betreuung. So sind Sie und Ihre Liebsten jederzeit in guten Händen.
Kosten für die 24-Stunden-Pflege
Die Kosten für eine 24 Stunden Pflege richten sich grundsätzlich nach dem Pflege- und Betreuungsaufwand und der Einstufung je nach Pflegegrad. Darüber hinaus spielen die Erfahrungen, sowie die Sprachkenntnisse der Pflegekräfte oder Betreuungskräfte eine Rolle bei der Preisgestaltung. So liegen zum Beispiel die Kosten für eine Pflegekraft, die Weiterbildungen im Pflege- und Gesundheitsbereich erfolgreich absolviert hat und sehr gute Deutschkenntnisse mitbringt, gewöhnlich höher, als die Kosten für eine Betreuungskraft, die lediglich laienhafte Erfahrungen in der häuslichen Pflege und nur geringe Deutschkenntnisse vorzuweisen hat. Eine individuelle Beratung zu den Preisen bzw. Kosten der privaten „24 Stunden Pflege“ zu Hause durch osteuropäische Pflegekräfte aus EU-Ländern erhalten Sie von der Deutschen Seniorenbetreuung.
Kostenübernahme und Finanzierung der 24-Stunden-Pflege
Zur Finanzierung können Sie Pflegegeld, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Steuervorteile in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt jedoch die Kosten für eine „24-Stunden-Pflege“ im eigenen Zuhause nur teilweise.
Wie hoch die Kosten sind, die Sie selbst tragen, hängt vom Pflegegrad ab.
Kein Pflegegrad oder Pflegegrad 1
- Nur steuerliche Vorteile von ca. 333 Euro pro Monat.
- Bei monatlichen Kosten ab 2.790 Euro für eine Pflegekraft verbleiben rund 2.457 Euro monatlich, die Sie selbst zahlen.
Ab Pflegegrad 2
- Ihnen stehen zusätzlich Pflegegeld und Verhinderungspflege zu.
- Die monatlichen Selbstkosten können sich dadurch auf etwa 1.371 Euro reduzieren.
Hohe Eigenanteile im Pflegeheim
Bei Pflegegrad 3 können die Kosten für eine stationäre Heimunterbringung zusammen mit dem täglichen Bedarf schnell bei rund 5.000 Euro im Monat liegen. Über die Pflegesachleistung wird davon jedoch nur etwa ein Drittel erstattet, sodass der Großteil der Kosten selbst getragen werden muss.
Kosten der 24-Stunden-Pflege nach Pflegegraden
| Diese Tabelle zeigt den verbleibenden Eigenanteil der monatlichen Kosten einer Betreuungskraft. | |||||
| Pflegegrad | Pflegegeld | Verhinderungspflege | Steuervorteil | Kosten ab | Eigenanteil |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 295 € | 333 € | 2.790 € | ≈ 1.815 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 295 € | 333 € | 2.790 € | ≈ 1.563 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 295 € | 333 € | 2.890 € | ≈ 1.462 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 295 € | 333 € | 2.990 € | ≈ 1.372 € |
Stand: Oktober 2025
Hinweise
Die obere Beispielrechnung „Kosten pro Monat der 24-Stunden-Pflege“ beziehen sich auf die Beschäftigung einer selbstständigen Pflegekraft aus Osteuropa (z. B. Polen, Bulgarien, Rumänien, Slowakei) vermittelt von der Deutschen Seniorenbetreuung. Die tatsächlichen Kosten können je nach Beschäftigungsmodell, Qualifikation, Sprachkenntnissen, Aufgabenumfang und Pflegebedarf variieren.
Zusätzliche Unterstützung in Bayern
In Bayern erhalten Pflegebedürftige zusätzlich zum monatlichen Pflegegeld das Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr, wodurch sich die Gesamtkosten weiter reduzieren.
Finanzierungshilfen kurz erklärt
- Pflegegeld: Das Pflegegeld von maximal 990 Euro, steht nur in voller Höhe zur Verfügung, wenn keine Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
- Steuervorteil: Maximal 4.000 Euro jährlich (ca. 333 Euro monatlich) können geltend gemacht werden. Dieser Vorteil basiert auf der § 35a EStG-Steuerermäßigung für haushaltsnahe und Pflegeleistungen. Für genaue Auskünfte zu steuerlichen Vorteilen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt oder einen Steuerberater.
- Verhinderungspflege: Der in der Tabelle genannte monatliche Betrag (295 €) ist der anteilige Wert aus dem jährlichen Entlastungsbudget der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro.
Unverbindliches Beispiel für die Kosten der „24-Stunden-Pflege“
Herr H. ist dem Pflegegrad 4 zugeordnet und hat sich für eine häusliche „24 Stunden Betreuung“ durch eine osteuropäische Pflegekraft entschieden. Diese kostet ihn 2.890,- Euro pro Monat. Entsprechend seines Pflegegrades erhält er 800,- Euro Pflegegeld.
Des Weiteren kann er die Betreuung zu Hause als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben. Die Steuerlast von Herrn H. wird um 20 % der Kosten für die haushaltsnahe Dienstleistung gemindert. Allerdings nur bis zu einem Betrag von bis zu 4.000,- Euro. Dieser Betrag ist erreicht, wenn Kosten in Höhe von 20.000,- Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Im Beispiel betragen die Kosten für die 24-Stunden-Pflege von Herrn H. 33.480,- Euro im Jahr und übersteigen den Betrag von 20.000,- Euro. Somit kann Herr H. seine Steuerlast um den Maximalbetrag von 4.000,- Euro senken (333,33 Euro pro Monat).
| Kosten |
ab 2.890,00 Euro |
| Pflegegeld | – 800,00 Euro |
| steuerliche Erstattung, anteilig pro Monat | – 333,33 Euro |
| Restbetrag für die „24 Stunden Pflege“ | 1.756,67 Euro |
Herrn H. werden von seinem Arzt verschiedene Maßnahmen der Behandlungspflege verschrieben. Dafür muss er einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, der ihn 1.115,40 Euro im Monat kostet.
Um die Kosten für diesen sowie für die häusliche Pflegekraft zu finanzieren, kann er auf die sogenannte Kombipflege zurückgreifen. Herr H. kann dann sowohl die Pflegesachleistungen (1.859,- Euro bei Pflegegrad 4) für den Pflegedienst als auch das Pflegegeld anteilig erhalten.
| Kosten |
ab 2.890,00 Euro |
| Kosten Pflegedienst | 1.115,40 Euro |
| Pflegesachleistung (60%) | – 1.115,40 Euro |
| anteiliges Pflegegeld (40%) | – 320,00 Euro |
| steuerliche Erstattung, anteilig pro Monat | – 333,33 Euro |
| Restbetrag | 2.236,67 Euro |
Darüber hinaus kann Herr H. weitere Leistungen der Pflegeversicherung nutzen, um seine Eigenkosten für die Pflegekraft zu senken. Seit dem 1. Juli 2025 steht dafür das sogenannte Entlastungsbudget zur Verfügung. Dieses ersetzt die bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und stellt Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 nun einen gemeinsamen jährlichen Betrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die bei Antragstellung und Genehmigung beachtet werden müssen.
| Voraussetzungen Verhinderungspflege | Voraussetzungen Kurzzeitpflege |
|---|---|
| Die bisherige Pflegeperson ist vorübergehend verhindert (z.B. Urlaub, Krankheit). | Es werden vorübergehend pflegerische Maßnahmen benötigt, beispielsweise zur Überbrückung nach Krankenhausaufenthalt. |
| Pflegegrad 2 oder höher muss vorliegen. | Pflegegrad 2 oder höher muss vorliegen. |
| Die Ersatzpflege kann durch einen gewerblichen Dienstleister oder eine Privatperson erfolgen (bei nahen Angehörigen gelten Höchstgrenzen). | Unterbringung erfolgt in einer stationären Einrichtung der Kurzzeitpflege. |
| Maximaler Zeitraum der Kostenübernahme: acht Wochen pro Kalenderjahr. | Maximaler Zeitraum der Kostenübernahme: acht Wochen pro Kalenderjahr. |
| Die Pflegekasse benötigt Nachweise und Belege zur Abrechnung. | Die Pflegekasse benötigt Nachweise und Belege zur Abrechnung. |
Sind diese Bedingungen erfüllt, kann Herr H. den Betrag von 3.539 Euro flexibel für Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflege verwenden. Das Budget kann unter Umständen dazu genutzt werden, um die Kosten für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu reduzieren.
Wann fallen die Kosten an?
Kosten entstehen erst, nachdem Sie sich für eine Betreuungskraft entschieden und deren Anreise schriftlich oder mündlich bestätigt haben. Die Abrechnung beginnt ab dem ersten Einsatztag und nur für den Zeitraum, in dem die Betreuungskraft vor Ort ist.
Zusätzliche Kosten und besondere Fälle
- Reisekosten: Diese werden separat berechnet und betragen maximal 100 Euro pro Strecke (An- und Abreise sind jeweils eine Strecke).
- Freie Kost und Logis: Unterkunft und Verpflegung müssen während des Einsatzes vollständig übernommen werden.
- Kurzeinsatzpauschale: Für Einsätze unter 40 Tagen fällt eine Bearbeitungspauschale von 280 Euro an, die bei einem Folgeeinsatz über 40 Tagen erstattet wird.
- Kurzfristige Stornierung: Bei einer Stornierung kurz vor der Anreise wird eine Aufwandspauschale von 280 Euro fällig.
Fazit zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege
Durch die Kombination aus Pflegegeld, steuerlichen Vorteilen und dem Entlastungsbudget (3.539 € pro Jahr) kann die Betreuung zu Hause deutlich günstiger sein als die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim. Gerne erstellen wir Ihnen einen verbindlichen Kostenvoranschlag. Wir sind jederzeit für Sie da!
Negativ:
Wir haben fast ein Jahr nun die deutsche Seniorenbetreuung getestet. 2x sind uns in der Zeit schwere Alkoholiker geschickt worden, die dann betrunken in der Wohnung lagen und keine Betreuung mehr übernehmen konnten. Eine Betreuerin war körperlich nicht in der Lage, die Pflege zu übernehmen (und wurde dann erst nach einer Woche Kündigungsfrist ausgetauscht). Regelmäßig sind Pflegekräfte doch nicht angereist oder früher abgereist, ständig mussten neue Verträge mit den wechselnden osteuropäischen Agenturen unterschrieben werden. Die Reisekosten für die ständigen Wechsel mussten alle von uns bezahlt werden, selbst die Tage der Alkoholiker wurden nicht voll gutgeschrieben. Die Zimmer waren teils verwüstet, alle Reinigungen haben wir dann selbst durchgeführt. Die Kräfte selbst wurden teilweise von ihren Agenturen nicht bezahlt, wir sind dann in Vorkasse getreten und haben das Geld von den Rechnungen einbehalten.
Positiv:
Alle Mitarbeiter der deutschen Seniorenbetreuung waren stets hilfsbereit und nett. Telefonisch immer schnell erreichbar.
Erfahrungen mit der „24-Stunden-Pflege“: Das sagen unsere Kunden
Informationen sind wichtig. Aber um eine Entscheidung vollen Herzens zu treffen, ist es gut, auf die Erfahrung anderer zurückgreifen zu können.
Fakten zur 24-Stunden-Pflege
| „24-Std-Pflege“ | Die Betreuungskraft wohnt bei der pflegebedürftigen Person. So ist auch nachts im Bedarfsfall jemand vor Ort. |
| Kosten | Vom Pflegegeld bis zur Einkommenssteuer gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Kosten der „24-Stunden-Pflege“ zu reduzieren. Die Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft beginnen ab 2.790 Euro und sind abhängig vom Aufwand und dem Pflegegrad. |
| Qualifikation | Die Qualifikation der Pflegekräfte variiert. In der Regel handelt es sich um erfahrene Betreuungspersonen und Haushaltshilfen. |
| Vermittlung | Die Deutsche Seniorenbetreuung übernimmt sämtliche Prozesse rund um die Vermittlung und Koordination von Pflegekräften. |
| A1-Bescheinigung | Die A1-Entsendebescheinigung dient als zentraler Nachweis über die Sozialversicherung der Betreuungskräfte in ihrem Heimatland. |
| Behandlungspflege | Medizinische Behandlungspflege leisten nur ausgebildete Kräfte. Ist medizinische Behandlungspflege erforderlich, lassen sich die „24-h-Pflege“ und ein ambulanter Pflegedienst kombinieren. |
Vorteile der 24-Stunden-Pflege im eigenen Haushalt
Heim? – Muss nicht sein. Von der Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause profitieren alle Beteiligten. Dadurch, dass eine Pflegekraft aus Polen oder einem anderen Land Osteuropas bei einem oder mehreren Pflegebedürftigen einzieht, entstehen viele Vorteile:
- Die älteren Menschen können in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Sie erhalten damit weitgehend ihre Selbstbestimmung.
- Eine liebevolle Ansprechpartnerin, der die älteren Menschen vertrauen, ist vor Ort.
- Anfallende Tätigkeiten von der täglichen Hygiene über die Zubereitung der Nahrung, den Gang zum Arzt bis hin zu sozialen Aktivitäten werden verantwortungsbewusst erledigt.
- Angehörige sind entlastet, weil immer jemand vor Ort ist.
- Die Betreuungskraft unterstützt den älteren Menschen und fördert so seine Eigenständigkeit.
- Durch die dauerhafte Übernahme von Betreuung und Grundpflege statt nur einer stundenweisen Versorgung wie durch einen ambulanten Pflegedienst steigert sich die Lebensqualität.
- Lebensqualität bringt auch, dass eine Alltagsbegleiterin da ist. Sie hat bei Problemen ein offenes Ohr und macht gemeinsame Aktivitäten möglich.
- Wenn ein Notfall eintreten sollte, ist schnelle Hilfe gewährleistet.
Eine genaue Auflistung der Aufgaben finden Sie unter Leistungen der osteuropäischen Pflegekräfte.
"24-Stunden-Pflegekraft"
Auch wenn von einer „Pflegekraft“ die Rede ist, bedeutet das nicht, dass es sich um eine ausgebildete Fachkraft handelt. Der Begriff ist nicht geschützt. Er bezeichnet pauschal alle Berufe und Beschäftigungen im Bereich Pflege und Betreuung. Die überwiegend polnischen Pflegekräfte, die wir vermitteln, sind in den meisten Fällen keine examinierten Krankenschwestern oder Altenpflegerinnen.
Als Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe übernehmen sie die sogenannte Grundpflege. Darin sind sie erfahren und engagiert. Die korrekte Bezeichnung unserer Dienstleistung lautet deshalb „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG). Wir nutzen dennoch die gebräuchliche Bezeichnung „Pflegekraft“.
Ihr persönliches Angebot für 24-Stunden-Pflege
Sind Sie auf der Suche nach zuverlässiger und liebevoller 24-Stunden-Pflege für sich oder Ihre Angehörigen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Kontaktieren Sie uns noch heute und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Unsere erfahrenen Pflegekräfte sind rund um die Uhr für Sie da und bieten individuelle Betreuung und Unterstützung im eigenen Zuhause.
Checkliste „24h Pflege“ – Vor dem Start
Sie suchen nach einer 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause? Zunächst möchten sie sich aber informieren? Dann stellen Sie gern eine unverbindliche Anfrage. Wir beraten Sie ausführlich in einem Gespräch oder schriftlich.
Damit wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zukommen lassen können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
Zur Betreuungsperson
- grundlegende Daten zur Person, die betreut werden soll: Alter, Größe, Gewicht, Geschlecht
- Beschreibung der aktuellen Wohnsituation: Haus oder Wohnung, vorhandene Treppen, Wohnumgebung wie Stadt oder Dorf
- Welche Gehhilfen werden genutzt? (zum Beispiel Rollator, Krücken oder Gehstock)
- Liegen medizinische Diagnosen vor und gibt es Besonderheiten, die eine Betreuungskraft beachten müsste?
- Besteht eine Demenz?
- Kommt bereits ein ambulanter Pflegedienst? Wenn ja, welche Aufgaben übernimmt dieser?
- Welche Unterstützung wird gebraucht, um aus dem Bett oder der Badewanne zu kommen?
- Ist eine Betreuung in der Nacht erforderlich? Wenn ja, wie oft etwa und was ist zu tun?
Zu den Aufgaben der „24-h-Pflege“
- Wird nur die Grundpflege gewünscht oder auch Haushaltshilfe wie Kochen, Waschen, Putzen?
- Soll die Betreuungskraft Aufgaben außerhalb der Wohnung übernehmen, wie Einkäufe oder Gartenarbeit?
- Welche Pflegeaufgaben sollen übernommen werden? (Zum Beispiel Hilfe bei der Körperhygiene, Inkontinenzversorgung, Überwachung der Medikamenteneinnahme, Nahrungsaufnahme usw.)
- Sind Haustiere zu versorgen? Wenn ja, welche?
Zu den Voraussetzungen und Anforderungen der Betreuung
- Bei der „24-Stunden-Pflege“ wohnt die Pflegekraft im Haushalt der zu betreuenden Person. Welche Räumlichkeiten stehen hier zur Verfügung? (Zum Beispiel: eigenes Wohn- und Schlafzimmer, mehrere Zimmer, Mitnutzung des Wohnzimmers, eigenes Bad)
- Ist eine Betreuung an jedem Tag und rund um die Uhr erforderlich?
- Falls Sie explizit eine männliche oder weibliche Betreuung wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.
- Haben Sie besondere Wünsche an die Betreuungskraft? (Zum Beispiel Nichtraucher)
- Haben Sie einen Wunsch im Hinblick auf die Muttersprache der Betreuungskraft? (Wir vermitteln Pflegekräfte aus Deutschland, Polen, Bulgarien, Ungarn, Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Litauen.)
- Wie gut sollte die Pflegehilfe Deutsch sprechen? (Grundkenntnisse, erweiterte Kenntnisse, muttersprachliches Niveau)
- Sollte die Pflegekraft einen Führerschein haben?
- Hat die Betreuungskraft Zugang zum Internet, sodass sie Kontakt in ihre Heimat halten kann?
FAQ zur „24-Stunden-Pflege“
Pflegebedürftigkeit trifft viele Familien überraschend und stellt sie vor wichtige Entscheidungen, die oft nicht leichtfallen – schließlich geht es um das Wohl eines geliebten Menschen. Gleichzeitig wirft die Pflege eines Angehörigen rund um die Uhr zahlreiche Fragen auf, etwa zu Kosten, Abläufen und der Wahl einer geeigneten Pflegekraft.
In unserer FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen zur 24-Stunden-Pflege und geben einen Überblick über die zentralen Aspekte, die bei der Entscheidungsfindung unterstützen. So erhalten Sie wertvolle Orientierung. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
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Was ist bedeutet die DIN SPEC 33454 für die 24-Stunden-Pflege?

Älteres Ehepaar Zuhause. 24-Stunden-Pflege mit DIN SPEC 33454 Die DIN SPEC 33454 ist eine Norm, die speziell für die Qualitätsanforderungen im Bereich der 24-Stunden-Pflege entwickelt wurde. Ihr Inhalt umfasst klare Standards und Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass hohe Qualitätsstandards erfüllt werden.
Die Norm legt dabei Wert auf Aspekte wie Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und die Fähigkeit zur bedarfsgerechten Betreuung. Durch die DIN SPEC 33454 wurden zum ersten Mal Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Pflege geschaffen.
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Was ist eine häusliche 24-Stunden-Betreuung und -Pflege?

Das Konzept 24-Stunden-Pflege Wir von der Deutschen Seniorenbetreuung haben uns auf die Vermittlung und Koordination der „24-Stunden-Pflege“ zu Hause spezialisiert. Bei dieser Form der Betreuung wohnt die Pflege-/Betreuungskraft direkt im Haushalt zusammen mit der zu betreuenden/pflegenden Person. Dadurch ist immer jemand vor Ort, der sich kümmern kann und im Zweifelsfall auch nachts erreichbar ist, was eine echte Entlastung für die Familie und Angehörige darstellt.
Die auszuführenden Tätigkeiten werden zuvor in einem Erhebungsbogen festgehalten. Unsere Dienstleistung konzentriert sich insbesondere auf die Vermittlung von Pflegekräften aus Osteuropa. Die Deutsche Seniorenbetreuung ist unabhängig und verfügt über ein großes Netzwerk von Kooperationspartner-Firmen und selbstständigen Betreuungskräften aus diversen EU-Ländern. Wir prüfen unsere Partner sorgfältig und tun alles dafür, dass Sie bei uns eine große Auswahl an Betreuer/innen sowie ein Maximum an Flexibilität vorfinden.
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Wie sind die Vertragslaufzeiten & Kündigungsfristen bei der häuslichen "24 Stunden Pflege & Betreuung"?

Vertrag für 24-Stunden-Pflege Bei uns gibt es keine langen Vertragslaufzeiten an die Sie sich binden müssen. Wir vermitteln Ihnen auch kurzfristig eine „24-Stunden-Urlaubsvertretung“ (ab 14 Tage möglich). Sie entscheiden, wie lange die Pflege & Betreuung stattfindet und haben jederzeit die Möglichkeit den Vertrag zu pausieren. Bei Bedarf können wir Ihnen auch eine Wechsel-Betreuungskraft zu Ihrer bestehenden Stammkraft vermitteln. Bei uns erhalten Sie volle Flexibilität. Eine Kündigung unseres Vermittlungs- und Koordinationsvertrages ist jederzeit innerhalb von 7 Tagen möglich. Darüber hinaus können Sie den Vertrag jederzeit kostenlos auf ruhend setzen, falls Sie keine „24 Stunden Pflegekraft“ benötigen.
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Schließe ich dann einen "24-Stunden-Pflegevertrag" mit Ihnen ab?

Vertragsschließung für eine 24-Stunden-Pflege Sie schließen einen Vermittlungsvertrag mit der Deutschen Seniorenbetreuung sowie einen Betreuungsvertrag mit der Betreuungskraft oder einer unserer Partner-Entsendeagenturen ab.
Die Rechnungsstellung erfolgt getrennt: Sie erhalten monatlich eine Rechnung von der Deutschen Seniorenbetreuung (für Vermittlungs- und Koordinationsleistungen) und eine Rechnung von der Betreuungskraft bzw. der Entsendeagentur (für die Pflegeleistungen). Beide Beträge sind separat per SEPA-Überweisung zu begleichen.
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Welche Garantie hat man, dass das 24 Stunden Pflege- & Betreuungskonzept funktioniert?

24-Stunden-Pflegevertrag Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das Zusammenleben mit einer „24-Stunden-Pflegekraft“ funktioniert, wenn man folgende Punkte berücksichtigt:
- Die Bereitschaft Hilfe anzunehmen
- Gewährung von Einarbeitungszeit und Unterstützung in der Anfangsphase
- Die Behandlung der Betreuungskräfte mit menschlicher Wärme und Verständnis
- Kompromissbereitschaft – hier treffen unterschiedliche Kulturen aufeinander
- Einhaltung von Freiräumen und Freizeitregelungen in gegenseitiger Wertschätzung
Geben Sie sich und der Pflegehilfe Zeit, sich aneinander zu gewöhnen, sprachliche Barrieren zu überwinden und die Gewohnheiten und die Kultur des anderen kennenzulernen.
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Welche Beschäftigungsmodelle gibt es bei der "24-Stunden-Pflege"?

Beschaeftigungsmodelle in der 24-Stunden-Pflege In der „24-Stunden-Pflege“ existieren folgende Beschäftigungsmodelle:
Entsendemodell
Hier wird ein Vertrag zwischen dem Privathaushalt und einem Entsendeunternehmen geschlossen. Das Unternehmen stellt Pflegekräfte zur Verfügung, die beim Entsendeunternehmen angestellt sind und in den Privathaushalt entsendet werden. Der Privathaushalt ist dabei der Auftraggeber, das Unternehmen der Auftragnehmer.
Kosten ab 2.880,- Euro
Selbstständige Pflegekräfte aus Osteuropa
Die selbstständige Pflegekraft arbeitet auf Rechnung und besitzt eine Gewerbeanmeldung im Heimatland. Der Privathaushalt schließt direkt mit der Pflegekraft einen Dienstleistungsvertrag.
Kosten ab 2.790,- Euro
Selbstständige Pflegekraft aus Deutschland
Die Pflegekraft stammt aus Deutschland und verfügt über eine Gewerbeanmeldung in Deutschland. Ein Dienstleistungsvertrag wird zwischen der Pflegekraft und dem Privathaushalt abgeschlossen, in dem der Privathaushalt als Auftraggeber auftritt.
Kosten ab 5.900,- Euro
Arbeitgeber-/Arbeitnehmermodell
Die Pflegekraft wird direkt im Privathaushalt als Arbeitnehmerin angestellt. Dafür ist ein Arbeitsvertrag erforderlich, und der Privathaushalt übernimmt die Rolle des Arbeitgebers. Dieses Modell eignet sich, wenn ein hohes Vertrauensverhältnis besteht, da es weniger flexibel ist.
Kosten ab 2.700,- Euro
Die Deutsche Seniorenbetreuung vermittelt vorwiegend entsendete oder selbstständige Pflegekräfte aus Osteuropa. Ebenso vermitteln wir selbstständige Pflegekräfte aus Deutschland. Das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Modell bieten wir derzeit allerdings nicht an.
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Wie muss das Wohnumfeld aussehen, damit eine "24-Stunden-Pflege" möglich ist?

24-Stunden-Pflege in der eigenen Wohnung Die Betreuungskraft zieht für die Zeit der Pflege im Haushalt ein. Daher braucht sie ein eigenes Zimmer mit Bett und Kleiderschrank. Das Zimmer dient als privater Rückzugsort. Es darf deshalb kein Durchgangszimmer sein und muss abschließbar sein. Entweder ist ein eigenes Bad vorhanden oder die Alltagsbegleitung darf das Bad mit nutzen. Essen und Unterkunft muss die Betreuungskraft nicht bezahlen. Ein Internetanschluss ist mittlerweile üblich für die Pflegerinnen. So können sie Kontakt mit der Heimat halten.
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Wie erkenne ich eine seriöse Vermittlungsagentur für die "24-Stunden-Pflege"?

Vermittlungsagentur für 24-Stunden-Pflege Eine seriöse Vermittlungsagentur wie die Deutsche Seniorenbetreuung achtet darauf, dass bei der „24-Stunden-Pflege“ die Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes eingehalten werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine Pflegeagentur zu wählen, die bereits über viele Jahre am Markt ist. Eine große Mitarbeiterzahl spricht ebenfalls für den Erfahrungsschatz eines Unternehmens.
Wenn die Pflegekraft und die Betreuungsperson nicht harmonieren, muss die Agentur schnell und unkompliziert für adäquaten Ersatz sorgen. Dabei sollte sie die Anzahl der Personalvorschläge nicht begrenzen.
Der Betreuungsvertrag sollte bei Bedarf ohne weitere Kosten auf „ruhend“ gesetzt werden können. Ein Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt könnte dafür ein Grund sein. Eine Kündigung des Vertrags schließlich sollte innerhalb von 7 Tagen möglich sein.
Die Bezeichnungen „24 Stunden Betreuung“, „24h-Betreuung“, „24-Stunden-Pflege“ oder „24h Pflege“ sind zu Marketingzwecken erforderlich, weil sich diese Benennungen für diese Art der Dienstleistung im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert haben. Eine richtige Bezeichnung dieser Dienstleistung ist der Begriff „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG). Die Pflegekräfte & Betreuungskräfte arbeiten selbstverständlich nicht 24 Stunden am Stück, auch sie haben ein Recht auf Freizeit. Bei angestellten, entsendeten Betreuungskräften gilt außerdem das deutsche Arbeitszeitgesetz.
Das Arbeitszeitgesetz regelt auch, wie mit Bereitschaftszeiten umzugehen ist. Bereitschaftszeiten müssen bei Arbeitnehmern, also angestellten entsendeten Betreuungskräften, mit dem Mindestlohn abgegolten werden. Dazu zählt laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ausnahmslos jede Zeit, welche die Betreuungskraft im Haushalt bleiben muss, um im Notfall der pflegebedürftigen Person zu helfen. Somit auch eine Anwesenheitspflicht in der Nacht.
Hinweis: Das Urteil der Bundesrichter betrifft nur angestellte Betreuungskräfte, welche aus ihrem Heimatland (z.B. Polen) nach Deutschland entsendet werden. Selbstständige Betreuungskräfte sind davon nicht betroffen, da sie nicht dem Arbeitszeitgesetz unterliegen. Die Deutsche Seniorenbetreuung vermittelt beide Modelle.
Fazit zur "24 Stunden Pflege"
Der Wunsch, im gewohnten Zuhause alt zu werden, ist weit verbreitet. Doch mit zunehmendem Alter oder bei Krankheit kann die selbstständige Lebensführung schwierig werden. Angehörige stoßen oft an ihre Grenzen, wenn die Pflege rund um die Uhr benötigt wird. Die 24 Stunden Pflege bietet hier eine liebevolle und flexible Alternative zum Pflegeheim. Unsere Erfahrung zeigt: Nach einer Entscheidung für die „24-h-Pflege“ tritt Erleichterung bei allen Beteiligten ein.
- Erfahrene Pflegekräfte ziehen vorübergehend bei dem Pflegebedürftigen ein. Dort übernehmen sie sowohl die Grundpflege als auch Haushaltstätigkeiten. Wenn zusätzlich eine medizinische Behandlungspflege erforderlich ist, kann dies ein ambulanter Pflegedienst übernehmen.
- Die Kosten für eine „24-Stunden-Pflege“ müssen nicht höher sein als bei der Unterbringung im Heim. Finanzielle Unterstützung gibt es außerdem durch Pflegegeld sowie weiteren Fördermöglichkeiten und Steuerersparnissen.
- Wir von der Deutschen Seniorenbetreuung sind eine erfahrene Vermittlungsagentur und werden Sie bei allen Schritten auf dem Weg zur neuen Betreuungssituation unterstützen.
Weiterführende Hinweise und Tipps
Der Verbraucherservice Bayern hat zahlreiche Betreuungsverträge analysiert und eine Checkliste erstellt, um seriöse Vermittlungsangebote von unseriösen unterscheiden zu können. Die Punkte reichen von den Leistungen über Kosten, Vertragsbedingungen, Arbeitszeiten bis hin zu Haftung und Kontaktmöglichkeiten: www.verbraucherservice-bayern.de
Das Sozialgesetzbuch V regelt den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehört auch das Thema Pflegebedürftigkeit mit Pflegegesetz und Pflegerecht: www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/1.html
Der Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. ist 2014 in Bonn gegründet worden. Er setzt sich ein für die öffentliche Akzeptanz von Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und gibt nützliche Hinweise: www.vhbp.de
Was bedeutet überhaupt Pflegebedürftigkeit? Das Bundesgesundheitsministerium hat auf der eigenen Homepage ein Glossar eingerichtet, das diesen und weitere Begriffe kurz und bündig erklärt: www.bundesgesundheitsministerium.de/service

Jens Meyer
Geschäftsführer
Jens Meyer ist Experte für häusliche Pflege. In diesem redaktionell geprüften Beitrag teilt er sein umfassendes Wissen.

Seit 2004 in der „24-Stunden-Pflege“
Sie profitieren von unserer Erfahrung aus über 50.000 Vermittlungen in der „24-Stunden-Pflege“.

Kunden im Fokus
Sie als Kunde stehen immer im Vordergrund. Wir erhalten keine Provisionen von unseren Partneragenturen.

Betreuung mit Herz
Wir sorgen für faire Bedingungen und Konditionen für Sie und die überwiegend polnischen Pflegekräfte.
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